Neues aus dem Kabinett der Rentenmärchen. Eine „Solidarrente“ soll´s richten.

GrundrenteSeit 2018 ist die neue, alte, Regierung im Amt. Viel wurde nach dem Wahldebakel beteuert z.B.“Wir haben verstanden“. So ist auch eine Art  „Solidarrente“ für alle geplant. Aber wie solidarisch ist die Art von Grundrente wirklich und reicht diese wirklich aus, um Altersarmut nachhaltig zu bekämpfen?

 

Der Status Quo der Bürger in 2017!

In Deutschland können immer weniger Menschen im Alter, von zuvor erworbenen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), laufende Lebenshaltungskosten bezahlen und müssen Grundsicherung im Alter beantragen. In 2017 bezogen bereits ca. 550.000 Rentner eine Grundsicherung im Alter. Dies sind aber nur diejenigen, die diese Grundsicherung auch beantragt haben und in der Statistik auftauchen. Diejenigen die sich für Sozialhilfe im Alter schämen oder vorerst wegen einer hohen Rente des Ehepartners keine Grundsicherung beantragen müssen bleiben völlig unbemerkt. Schon in 2017 zeigte sich, dass ca. 220 Berufsgruppen. bzw. jeder mit einem heutigen Gehalt bis ca. 2.500€, später mit der gesetzlichen Rente unter 1.000€ liegen werden. Im oberen Einkommensbereich dieser Geringverdiener ist es gerade noch so Möglich, zusätzlich etwas für die private Altersvorsorge zu sparen. Steigen Mieten und Lebenshaltungskosten aber weiterhin schneller an als die Einkommen, ist es auch für diese Bevölkerungsgruppe nicht mehr möglich zusätzlich vorzusorgen. In den unteren Einkommensbereichen dieser „Geringverdiener“ bzw. bis zum Mindestlohn und auch bei erwerbsgeminderten Menschen besteht finanziell gar keine Möglichkeit vorzusorgen, welche dann zusätzlich auf Hartz4 & Grundsicherung im Alter angewiesen sind.   Daher gehe ich davon aus, dass 2025-2040 ca. 5 Millionen Rentnern weniger als 1.000€ Rente im Alter zur Verfügung stehen wird“. 

Mieten steigen hingegen durch eine „nicht sanktionierte“ Mietpreisbremse nach wie vor völlig unkontrolliert an und macht sie zunehmend unbezahlbar. Parallel dazu, steigt nun aber auch noch der zu versteuernde Anteil der gesetzlichen Rente ab 2020 auf über 80%. Dies führt wegen einer zu niedrigen Steuerfreigrenze für Neurentner zunehmend zur Versteuerung von Alterseinkünften. Zusätzlich hat sich bereits gezeigt, dass durch jede Rentenerhöhung auch immer mehr Bestandsrentner Steuern durch Rentenerhöhungen bezahlen müssen, was in 2017 rund 16.000 Rentner betraf. Auch der Mindestlohn ist so gering, dass 45-jährige Rentenanwartschaften weit unter 1.000€ liegen werden.

 

Satus Quo der gesetzlichen Renten in 2016

Das ist aber nicht alles. Das war nur die Betrachtung der Rentenbezieher. Aber auch das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung nimmt nun so langsam richtig Fahrt auf. „Worauf ich bereits die letzten Jahre immer wieder hingewiesen habe“

Laut Rentenbericht 2017 stiegen die Einnahmen, aber gleichzeitig auch die Ausgaben um je 10 Mrd. €. Kritisch daran ist, dass trotz bester Konjunktur und so vielen Arbeitnehmern (Beitragszahlern) wie nie zuvor, in dieser Berechnung bereits ein Bundeszuschuss enthalten ist, welcher ebenfalls um 1,1Mrd. € auf 41,4Mrd. € zum Vorjahr gestiegen ist. Steigende Kosten für versicherungsfremde Leistungen, wie die Mütterrente, die Ost-West Angleichung und vor allem immer mehr erwerbsgeminderten Bürgern, werden das Rentensystem künftig überdurchschnittlich belasten. Auch hier steht im Rentenbericht 2017, dass dadurch Rücklagen bereits um 1,7 Mrd. € gesunken sind. Ebenfalls wird die Generation der „sogenannten“ Babyboomer in naher Zukunft vermehrt in Rente gehen, wodurch zunehmend mehr Beiträge fehlen als eingezahlt werden.

Babyboomer  in Verbindung mit den steigenden Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen, wird das Rentensystem ohne weitere Einnahmen signifikant und nachhaltig schädigen und nicht mehr tragbar machen. Da dies aber ein umlagefinanziertes System ist bleiben nur vier Möglichkeiten: A Rentenniveau weiter senken, B: länger Beitragszeiten, C: höhere Beiträge bei gleichen Beitragszeiten oder D: eine Kombination aus A-C.


Die Politik hat diese Probleme zwar erkannt…

Endlich wurde, der von mir lange kritisierte, Rentenstillstand Die Rente sei stabil genug bis 2030 und somit ein sofortiges Handeln unnötig der Bundeskanzlerin unterbrochen. Es soll nun umgehend eine neue große Rentenkommission aus Sozialpartnern und Politikern eingesetzt werden, um schon bis 2020 Handlungsempfehlungen auszusprechen.

… aber nicht wirklich verstanden!

So ist besonders ein Punkt ganz besonders betont worden. Es soll eine Grundrente in Form der sogenannten „Solidarrente“ eingeführt werden. Jeder Bürger der 35 Jahre Rentenversichert war, also Rentenrechtliche Zeiten (wozu z.B. Pflege und Kindererziehung gehört), erhält eine Mindestrente in Höhe der Grundsicherung + 10%. Dazu soll diese Solidarrente nicht mehr bei dem Sozialamt beantragt werden, sondern direkt bei der Rentenversicherung.

UnbenanntDie Regierung schafft damit, dass künftige, von Armut bedrohte, Rentner mit dieser gesetzlichen Rente über die Steuerfreigrenze kommen.

Somit erschafft die „Solidarrente“ eine Zwangsversteuerung von vielen Rentnern, die bereits von Altersarmut bedroht sind„.

(Zuvor bleiben in 2018 noch 2.300€ Steuerfrei)


Ist die Politik bereit nicht einfach das zu tun, was sich Bürger bereits wünschen?

Wenn wir zum Nachbarn nach Holldand schauen, ist dort bereits eine Grundrente etabliert. Der Staat bekundet öffentlich, dass seine Bürger im Alter nicht in Armut leben sollen. Also wäre es für die Politik in Deutschland nicht auch längst an der Zeit, dass nicht nur die Altersarmut von Rentnern abgedämft wird, sondern dass zusätzlich die spätere Wirtschaftskraft für den Staat gestärkt würde?

„Von daher ist das Modell einer Grundrente von mind. 1.100€ in Deutschland überfällig und sogar finanzierbar“. 

Das Bürger längst bereit sind für mehr Sicherheit im Alter auch mehr Beiträge zu bezahlen beweist eine eigene kleine anonyme Befragung von Kunden und Menschen im Internet wie Facebook und Co. Bei der Befragung haben sich Menschen mit heutigen Gehältern vom Einkommen von 1.300€- ca. 3.500€ beteiligt.Unbenannt

 


Von daher ist es auch in Deutschland höchste Zeit für eine Grundrente von mind. 1.100€ mtl. statt einer, zur Steuer verdammenden, Solidarrente. Unter folgenden Bedingungen:

  • Mind. 40 Jahre Rentenrechtliche Zeiten
  • Pflichtversicherung für alle AN bei der betrieblichen Altersvorsorge bAV (mit mind. 0,3€ je Std. als Entgeltumwandlung, (Weil vielen die Kentnis darüber fehlt und Betriebe ungenügend darüber informieren) -das wären ca. 80-120€ mehr Rente dazu.
  • Dazu verpflichtende Entgeltumwandlung der AG Beiträge zur bAV, die bereits dem AN gehören (unverfallbare Ansprüche)
  • Erhöhung von Mindestlöhnen um 0,3€ je Std. rein zur Entgeltumwandlung
  • Die Verpflichtung kann jederzeit abgewählt werden. Wenn aber insgeasamt länger als 10 Jahre nicht zusätzlich in einer bAV gespart wurde, entfällt der Anspruch auf eine Grundrente und man erhält  die tatsächlichen Rentenanprüche, min. aber eine Grundsicherung.
  • Übergangsregelungen bis 2040 für aktuell erwerbsgeminderte Bürger, die keine private Rente durch eine bAV nutze können.
  • Zusätzliche Einführung einer „Kinderrente“ in den Anrechnungszeiten um je 1,5 Jahre bis zur 4. Klasse(bis zur Einschulung, falls Ganztagsbetreuung in Grundschulen kommt)

Kosten für Berufstätige:

  • Einführung eines flexiblen Rentenzuschlages von 3%, max. 5% auf die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer (Kapitalgewinne). Analog dem abgeschafften Solidaritäszuschlag
  • Für 48€ Beitrag nur ca. 20€-35€ Nettoeinkommen in die eigene Betriebsrente (je nach Steuerklasse)

 

Warum bis 67 arbeiten, wenn´s mit 63 auch geht?

In diesem Blog möchte ich Ihnen eine Sichtweise aufzeigen, die einen früheren Renteneintritt trotz hoher Rentenabschläge bei ihrer Altersrente zumindest überlegenswert macht.

Das in der gesetzlichen Rentenversicherung ein starkes Finanzierungsproblem vorliegt, wissen mittlerweile immer mehr Bürger. Das Renteneintrittsalter steigt bei jeder neuen Rentenreform an, weil die Kassen immer leerer werden. Aktuell ist ein Renteneintritt erst ab 67 Jahren möglich und sogar eine Erhöhung auf 70 Jahre im Gespräch. Warum sollten Sie also, bis 67 Jahre Arbeiten müssen und gehen nicht einfach schon mit 63 in den Ruhestand? Können Sie denn überhaupt noch bis 63 Jahre, geschweige denn bis 67 oder 70 Jahre arbeiten? Diese Frage stellen sich immer mehr Arbeitnehmer und wissen keine Antwort darauf, weil die Grundlagen des Rentensystems, welches seit 2005 versteuert wird, immer komplizierter werden. Unterschiedliche private Renteneinnahmen wie Riester-Rente, Betrieblichsrenten, private Rentenversicherung oder Mieteinnahmen führen dabei alleine schon zu einer unterschiedlich hohen Versteuerung im Alter. Da ist es schwierig den Blick für das wesentliche zu behalten, nämlich welches Produkt sich in welcher Kombination für das Alter am meisten eignet, um einer drohenden Altersarmut zu entgehen oder möglichst wenig Steuern bezahlen zu müssen.


Zuerst einmal ein kurzer fachlicher Rückblick auf das Jahr 2004. Dort wurde beschlossen, dass ab 2005 alle Renten „nachgelagert“ versteuert werden müssen. Die Höhe des Anteils der gesetzlichen Rente die bei den Finanzämtern versteuert wird, steigt seit 2005 von 50% bis 2040 auf 100% jährlich an. Im Klartext bedeutet dies für Sie, dass 2005 nur die Hälfte der gesetzlichen Rente und 2040 100% der gesetzlichen Rente versteuert wird. Weiterhin bedenken wir hier an dieser Stelle, dass sich die gesetzliche Altersrente pro Jahr um 3,6% verringert, wenn Sie vor der Regelaltersrente eine Rente beantragen. Dies soll nun unserer Grundlage dienen, warum Sie darüber nachdenken könnten, vielleicht doch eher in Rente gehen zu können.


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Unse 1. Fall bildet dabei Klaus und ist Single, der 2040 mit 67 Jahren Eckrentner ist, und eine gesetzliche Altersrente von 1.500€ beziehen wird. (Weitere Renten wie eine Betriebsrente oder Riester-Rente möchte ich hier nicht mit ansprechen, da es hier nur um das Prinzip gehen soll).

Also muss Klaus 18.000€ bei seinem Finanzamt jährlich versteuern. Da er Single ist, muss er dafür rund 11% – 2.326€ Steuern bezahlen (Steuertabelle 2016).

Nun denkt sich Klaus, aber Moment mal ich kann doch auch schon mit 63 in Rente, möchte aber bis 65 doch noch Arbeiten. Er lässt sich einmal darüber beraten, was er dann an Rente erhalten würde. Der Berater rechnet Klaus vor: „Lieber Klaus Du musst aber bis 67 Jahre arbeiten. Frühestens darfst Du zwar schon mit 63 Jahren in Rente gehen, solltest aber wissen, dass Du dann jeden Monat 0,3% Rente verlieren wirst„.

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Das wollen wir beide uns doch nun einmal genauer für Klaus ansehen! Da Klaus also nun schon mit 65 Jahren seine Altersrente beantragen möchte, werden ihm von seiner mtl. Rente 7,2% – 108€ abgezogen und es bleiben 1.392€ Rente übrig (16.704€ von 18.000€ p.a.).


Können Sie sich noch erinnern, diese Rente wird ja dann nur noch zu 98% versteuert, da Klaus ja 2 Jahre eher in Rente gehen wird, also 2038 undnicht 2040″. Dies mindert noch einmal die zu versteuernde Rente für Klaus.


Da Klaus nun weniger Rente erhält, muss er in Deutschland auch weniger Steuern dafür bezahlen. Auch das habe ich einmal für sie bereits in der Steuertabelle von 2016 nachgeschaut. Nun muss Klaus nur noch 1.858€ Rente statt vorher (Rente mit65) 2.326€ Steuern im Alter bezahlen.


Nun nehmen wir dazu einmal an, dass Kaus statistisch mit 90 Jahren versterben wird.  „Nichts gegen Klaus, aber mit irgendetwas müssen wir rechnen ob sich es lohnen würde früher Rente zu beziehen“. Also schauen wir uns dazu doch auch noch einmal an, wie viel Klaus bis zum statistischen Todesjahr von seiner Altersrente verlieren wird und wie hoch die Steuerersparnis dabei für ihn sein wird. Diese beiden Werte vergleichen wir dann einmal und schauen, was sich mehr Lohnt für Klaus? Bis 65 zu arbeiten oder schon mit 63 Renten trotz Abzügen zu erhalten!

Geht Klaus mit 65 in Altersrente muss er bis zum zum 90. Lebensjahr  58.200€ Steuern bezahlen. Ganz schön viel nicht wahr? Dafür erhält er aber eine Rente von 1.306€ nach Steuern.

Wenn Klaus schon mit 63 in Rente geht, wird er bis zum 90. Lebensahr „nur“ 49.896€ Steuern bezahlen müssen.


Die niedrigeren Steuern im Alter resultieren zum einen daraus, dass Klaus nun nicht mehr 100% sondern nur noch 98% Anteil seiner Rente versteuern muss. Weiterhin unterliegt Klaus einer geringeren Steuerlast und spart somit noch einmal Steuerzahlungen ein.


Die monatliche Rente wird dann aber nur um 40€ geringer ausfallen, obwohl ihm doch 108€ Rente abgezogen werden, wenn er mit 65 in Rente geht. Durch den Schritt mit 65 Jahren eine Rente mit Abschlägen zu beziehen, hat er somit aber auch natürlich einen nicht unerheblichen Rentenverlust bis zum 90. Lebensjahr. Aber dies gilt es abzuwägen.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht das tatsächlich unglaubliche Ergebnis des komplizierten Rentensystems.001


Spielen wir diese Zenario auch einmal für einen Mindestlohn von 8,50€ durch. Was wird wohl passieren wenn dieser länger arbeiten wird, um sich seine Rente aufzubessern. Laut den Politikern soll man sich damit freiwillig seine Rente aufbessern dürfen. Man erhält dann pro Monat einen Zuschlag von 0,5% pro Monat zur Rente.

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Nehmen wir diesmla Dieter, der 45 Jahre für 8,50€ Mindestlohn arbeiten geht. Dafür erhält er eine Rente mit 65 Jahren von 612€ mtl. / 7.344€ jährlich welche er nicht versteuern muss.

 

 

Nehmen wir einmal weiter an, dass Dieter nur einen Büroarbeitsplatz hat und er in der Lage sein wird weitere 2 Jahre zu arbeiten. Dies ist die sogenannte Flexi-Rente der Regierung. Er erhält daruch 12% mehr Rente, also rund 685€ mtl. Rente / 8.220€ p.a. Auch diese Rente muss Dieter zwar nicht versteuern, reicht aber niemals aus, um Miete und Lebenshaltungskosten, geschweige denn einen Urlaub davon bezahlen zu können.

Dieter hat Damals auch erneut auf die Regierung gehört und spart privat in einer Riester-Rente. Rein rechnerrisch hat die Riester-Rente sich absolut gelohnt. Für einen  41€ (gleichbeibender Mindesteigenbeitrag über 45 Jahre) erhielt Dieter rund 13€ Zulagen vom Staat. Satte 31% Rendite erhielt er für sein Geld nur durch staatliche Förderungen. Bei einer 3% Verzinsung des Vertrages erhält Dieter nun im Alter zusätzlich noch einmal rund 205€ mtl. aus der Riester Rente.(Guthaben einfach kapitalisiert mit einem Faktor) . Ach ja! Dieter hat nun auch noch 2 Jahre länger in seine Riester-Rente eingezahlt als wenn er mit 65 Jahren gehen würde.

Für beide Renten, insgesamt 890€ mtl. /10.680€ p.a., muss Dieter nun rund 375€ Steuern im Jahr bezahlen, wenn er erst mit 67 in Renten gehen möchte, weil er ja seine Altersrente aufzubessern wollte und dies von der Regierung auch so empfohlen wurde.

Geht Dieter aber bereits mit 65  Jahren in Rente erhält er zusammen mit der Riester-Rente 807€ mtl./ 9.684€ p.a. Rente. Dafür wird er nur 171€ Steuern bezahlen müssen. Betrachtet man die beiden roten Zahlenwerde in der Tabelle, hat Dieter einen Nachteil in Höhe von rund 121€. Geht Dieter mit 67 in Rente muss er 204€ mehr Steuern bezahlen, hat dafür aber nur einen Mehrwert von 83€ Rente nach Steuern im Portmonee. Rente 4


Ich fasse dies noch einmal kurz Klaus zusammen:

  • Klaus wird dadruch, dass er früher in Rente geht nur 98% seiner Rente versteuern müssen.
  • durch den vorzeitigen Rentenbeginn vor der Regelaltersrente, erhält Klaus 7,2% weniger Rente.
  • wegen der geringeren Rente muss Klaus auch weniger Steuern zahlen
  • Klaus bleiben 28€ Rente Steuerfrei, welche er zuzüglich zur versteuerten Renten erhält .
  • Klaus hat einen Nachteil auf seinem Konto von 40€ Rente pro Monat, owohl ihm doch 108€ von seiner Rente abgezogen werden !

Ich fasse auch Dieter einmal kurz zusammen:

  • Dieter wird 83€ mehr aus seiner gesetzlichen und Riester-Rente erhalten, wenn er bis 67 freiwillig arbeiten geht .
  • Geht Dieter normal mit 65 in seine Altersrente muss Dieter 121€ weniger Steuern bezahlen und ihm bleibt dadurch ein Vorteil von rund 121€

In beiden Fällen lohn weder das Arbeiten bis 65, noch ein verlängertes Arbeiten bis 67 Jahre! 

Klaus und Dieters Entscheidung gilt aber nun nicht als Empfhelung für alle und vielleicht auch gar nicht für Sie. Wie oben angesprochen führen unterschiedliche Renten- bzw.Mieteinnahmen und die Lebensstellung im Alter zu völlig unterschiedlichen Betrachtungsweisen für jeden Menschen. Um so wichtiger ist es sich qualifiziert beraten zu lassen, um einen sogennannten Schichtenvergleich durchzuführen. Nur dieser Vergleich enthüllt die richtige Produktauswahl und Produktkombination für eine sichere Renten mit möglichst niedrigen Steuern für Sie und Ihre Familie im Alter.

„Lästern über staatliche Förderungen war mit Damals wichtiger als Vorzusorgen“

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Viel wird in den letzten Tagen über staatliche Förderungen vom Staat bei der privaten Altersvorsorge berichtet. Aber stimmt das auch immer und wie sieht es mit dem Geld vom Staat wirklich aus?

 

Eine private Altersvorsorge ist unumgänglich, wenn man nicht in der Altersarmut landen möchte. Imm weniger Beitragszahler tragen die Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung, der steigende Steueranteil an der Rente, unbegrenzt steigende Mieten und die nicht ausreichende Anpassung der gesetzlichen Rentenleistung an den Kaufkraftverlust (Inflation) werden so ausschlaggebend sein, dass viele Menschen ohne zusätzliche private Vorsorge, im Alter in der Grundsicherung enden werden. Die Frage ist nur, wie Sie für Ihr Alter zusätzliche Vorsorge betreiben möchten. Viele Lösungen bieten sich dem Sparer an, die aufgrund unterschiedlichster Ziele im Leben alle individuell zu betrachten sind. Versicherungen, Banksparpläne, Eigentum wie Haus u. Wohnung, Mieteinnahmen durch Immobilien oder die Börse sind Möglichkeiten, um sich gegen die drohende Altersarmut zu wehren.

Zunehmend wird die Kritik aber gerade bei den staatlich geförderten Produkten wie Riester u. Co. immer lauter.  Verbraucherschützer oder selbst ernannte Finanzexperten, die für Ihre Bezeichnung keine Grundlagenausbildung wie eine IHK-Ausbildung zum Versicherungs-Fachmann/Kaufmann oder weitere Qualifikationen vorweisen müssen, berichten über das Scheitern der Riester Rente oder revidieren früher ausgesprochene Empfehlungen. Jüngst mischen sich sogar Politiker aller Parteien ein und wiederholen andere Meinungen, unabhängig davon, ob diese richtig oder falsch sind.


Der Mythos „Meine Beiträge habe ich mit 90 Jahren noch nicht wieder zurück“

Es geht hierbei um Aussagen von Politikern wie Herrn Gregor Gysi und Herrn Horst Seehofer & Sara Wagenknecht, die ich gerne richtig stellen möchte. Denn solche Aussagen führen zu einer starken Verunsicherung von Bürgern, die infolge dessen nun gar nicht mehr sparen oder Beitragszahlungen einstellen.

Bei einer Versicherung bezahlt man Beiträge, um ein gewisses Risiko abzusichern. Bei einer Rentenversicherung, sei es gefördert oder ungefördert, geht es nicht um das Risiko Berufsunfähigkeit, Todesfall oder Pflege, sondern um das Langlebigkeitsrisiko. Risiken kosten Geld und sind meist teuer. Dies wird etwas günstiger, indem Versicherungsunternehmen eine Gemeinschaft von Versicherten bilden, die so gemeinsam dieses Risiko tragen und vor allem überhaupt bezahlen können. Dafür bietet Ihnen im Gegenzug ein Versicherungsunternehmen eine zugesagte Rentenleistung im Alter. Aufgrund Ihrer Beiträge wird dies zum einen als garantierte Rente ausgewiesen und zum anderen als eine nicht garantierte Rente inklusive von Überschüssen und Zinsentwicklungen, an dem von Ihnen ausgewählten Kapitalmarkt, ausgewiesen. Es geht also bei dieser Form schon bei dem Vertragsabschluss überhaupt nicht darum, dass Sie die Beiträge zu einem bestimmten Datum zurück erhalten. Vielmehr steht in der Definition zu einer geförderten Rentenversicherung, dass Ihre Beiträge zum Ablauf garantiert werden müssen inklusiver aller Zulagen, woraus dann eine Rentenleistung errechnet wird. Diese Rentenleistung, ab dem vertraglich vereinbarten Beginn, wird Ihnen dann bis zum Tode ausgezahlt.

Es geht also nicht darum, dass hier Beiträge zurück bezahlt werden, sondern um eine vereinbarte Rentenleistung für Ihre eingezahlten Beiträge. Steuern kann man aber die Höhe der späteren Renten meist nur durch geänderte Beitragszahlungen und bessere Tarife bei anderen Unternehmen.


Der Mythos „Riester lohnt sich nicht oder ist nicht mehr zweckgemäß“

Die Riester Rente wurde eingeführt, weil die gesetzliche Rentenversicherung 2001 um 4% abgesenkt wurde, um ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu verhindern. Um diese Lücke in der gesetzlichen Rente zu schließen, kann seitdem jeder riesterfähige, sozialversicherte Bürger oder Beamte 4% seines Brutto-Jahres-Einkommens in eine staatlich geförderte Riester Rente einzahlen und erhält dafür enorme Zulagen und sogar Steuerrückzahlungen.

Das Ziel mit der Riester Rente, den damaligen Ausgleich des abgesenkten Rentenniveaus zu schaffen, sah ich zunächst tatsächlich nicht mehr als zweckmäßig an. So wurde durch die Riester Rente weder das weitere Absinken dieses Niveaus verhindert, noch wird sie es künftig verhindern können. Erwartet wird ein Rentenniveau von 42% Altersrente ausgehend vom heutigen aktuellen Einkommen. Aber mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz BRGS ab 2018 hat sich meine Meinung dazu geändert.


15%-300% sind unsichere Anlagen-sagen viele Medien und „angebliche“ Finanzexperten

sparbuch

Wenn dies in einer Kapitalanlage angeboten wird, wie Schiffsfonds oder direkte Firmenbeteiligungen, gebe ich da völlig Recht! Nun möchte ich Ihnen aber einmal den Vergleich zur staatlichen Förderungen aufzeigen, die Sie Jahr für Jahr schriftlich garantiert für Ihre eingezahlten Beiträge erhalten. Denn wie bei einem Sparbuch erhalten Sie auch  hier für Beiträge einmal jährlich eine Zuzahlung. Bei allen Sparformen nutze ich gerne die Idiologie, dass man dann von Renditen spricht. Der Unterschied besteht entweder in der Form von Zinszuzahlungen oder einer jährlich staatlichen Förderung.


Als Beispiel gehen wir von einem 22 jährigen Arbeitnehmer aus, ledig, kinderlos, mit einem Einkommen in Höhe von 2.500€ Brutto. Auch unterstellen wir einmal, dass er bis 67 arbeiten wird. Er hat nun die Möglichkeit in unterschiedlich geförderte Rentenversicherung sein Geld einzuzahlen, anstelle eines Sparbuches. Riester Rente, betriebliche Altersvorsorge, Rürup/Basis Rente.

1.   Bei der privaten Riester Rente muss dieser junge Mann mindestens 85,41€ monatlich einzahlen, damit er einmal pro Jahr 175€ Förderung dazu erhält. Zusätzlich kann er noch eine Steuerrückzahlung erwarten, die ich jetzt aber gerne einmal außen vor lassen möchte. In diesem Fall erhält der junge Mann also rund 15% Rendite vom Staat für seine eigenen Beiträge, zusätzlich der außen vor gelassenen Steuerrückzahlung! Dieser Zinsgewinn wird größer, wenn durch Kinder eine Kinderzulage von 300€ je Kind zu seiner eigenen Grundzulage eingezahlt wird. Ich rede also über Zinsen „ab“ 15% bei der Riester Rente.

2.   Auch kann der junge Mann in einer betrieblichen Altersvorsorge sparen. Hier stellt sich die Förderung etwas anders dar. Dadurch, dass unser junger Arbeitnehmer seinen Sparbeitrag direkt von seinem Bruttogehalt abgezogen bekommt, vermindern sich Steuern und Sozialabgaben für ihn. Nun spürt der junge Mann, dass er Netto durch diese sogenannte „Entgeltumwandlung) weniger in seine bAV einzahlt, als er Brutto an die Versicherung tatsächlich überwiet. Sie erinnern sich? Auch diese Form sehe ich als Rendite an. In diesem Fall entspricht dies einer Rendite von über 85%. Ich rede weiterhin nicht über spekulative oder unsichere Geldanlagen, sondern von staatlichen Garantien. Ab 2019 müssen sogar 15% vom Bruttobeitrag des jungen Mannes von Arbeitgebern als zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zusätzlich einzahlt werden, womit wir dann weit über 100% Rendite rutschen.

Kommen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Riester-Rente zurück. Die Riester-Rente kann mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgeset BRSG ab 2018 ebenfalls über diese sogenannte Entgeltumwandlung bespart werden und wird dann zu einer betrieblichen Riester-Rente. Aber bei dieser Form, anders wie bei der reinen bAV, müssen keine Beiträge im Alter zur Krankenversicherung bezahlt werden. Zu dem oben genannten Vorteil von bereit über 100% Rendite für die eigenen Beiträge fliessen dann, wie oben unter der privaten Riester-Rente bereits schon erwähnt, dann sogar auch noch Riester-Förderungen in den Vertrag ein. Und, sind das immer noch zu geringe Renditen?

3.   Auch kann unser Arbeitnehmer in der Basisversorgung einer Rürup-Rente sparen. In dieser Form erhält man Steuerrückzahlungen nur aufgrund der Tatsache zurück, dass man Beiträge bis zu 22.766€/45.532€ jährlich einzahlen kann, die dann bei der Einkommenssteuer als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Abziehen muss man allerdings seinen, evtl. eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dürfen zwar auch mehr einzahlen in eine Rürup-Rente, was sich aber dann nicht mehr auf die Steuerrückzahlung auswirken wird. Der volle Anteil (22.766€), den man als gesamte Vorsorgeaufwendung absetzen darf, steigt allerdings noch bis 2025 auf 100% an. Vorher werden nur anteilige Beiträge durch das Finanzamt als abzugsfähig angerechnet. Nun kann man dieses Produkt so berechnen lassen, dass man bis zum Renteneintritt alle Beiträge über die Lohnsteuerrückzahlungen zurück erhält. Somit erhalten wir hier eine Rendite von 100% für Ihre Beiträge. Selbstständige senken mit dieser Art von Versicherung die zu versteuernden Firmeneinkünfte. Die Differenz stellt ebenfalls aus meiner Sicht, die Rendite für die Beiträge dar. Diese Steuerrückzahlung kann nun zusätzlich in einer weitere Rentenversicherung anlegen. Hier ist es von sehr großem Vorteil die Steuerrückzahlungen in einer privaten Rentenversicherung zu investieren. Während die Rentenleistungen im Alter aus einer Basis-Rente zu 100% versteuert werde, müssen Sie Rentenleistungen aus einer privaten Rentenversicherung nur zu 18% im Alter versteuern. Durch diese Kombination erhalten Sie nicht nur eine 100% Rendite, sondern senken auch noch Ihre Steuerlast im Alter. Anders wie bei einer Riester-Rente oder einer bAV, wo nämlich die Förderungen dazu führen, dass Sie dadurch mehr Rentensteuer im Alter bezahlen müssen.


Da alle Renten im Alter seit 2005 versteuert werden, mindert sich diese Bruttorendite erheblich im Alter. Bei meinen Berechnungen blieben im Schnitt folgende Renditen nach Steuern und Kosten für die Versicherung,  je nach persönlichem Steuersatz im Alter, erhalten: Riester Rente & bAV 2,5%-4%. Die Rendite nach Steuern im Alter bei einer Basis-Rente, vorausgesetz Sie folgen meiner empfohlenen diese mit einer privaten Rente zu kombinieren, sieht dahin gegen sogar noch besser aus mit 5%-7% durch die geringere Rentensteuer.

Betrachtet man also die Renditen nach Abzug von Steuern und Kosten für die jeweilige Versicherungsart, kann man sagen, dass die Form gefördert zu sparen sich mehr lohnt als ein Sparbuch.

Weiterhin ergibt sich daraus eine ganz wichtige These für die richtigere Altersvorsorge: Der Staat bezahlt Ihnen bereits heute schon viel bzw. einen Teil der späteren Rentensteuer im Alter.

 

Kampf der Meinungen: Zulagen vs. Steuern – Was ist vorteilhafter für die private Altersvorsorge?

steuern-vs-zulagenEine Rentenversicherung ist meist sehr schnell von Beratern abgeschlossen. Durch fehlende Ausbildung,  Erfahrung und Verkaufsdruck bei Bankern und Vertretern stehen oftmals nur die Förderungen vom Staat im Vordergrund. Was ist aber, wenn Sie durch die Auswahl der vermeidlich richtigen Rentenversicherungen zu viele Steuern im Alter bezahlen müssen und dadurch eine geringere zusätzliche Rente im Alter zur Verfügung haben als wenn Sie ein anderes produkt gewählt hätten?

 


Das umlagefinanzierte Rentensystem wird weltweit von vielen beneidet. Und doch weist es in den letzten Jahrzehnten immer mehr Schwächen auf. Damals als stabil geltend, ist die Rentenhöhe heutzutage für Rentner alles andere als sicher. Jeder Bürger, der sich einen Anspruch auf Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, wird auch in Zukunft weiterhin eine Altersrente erhalten.

Soviel ist für mich sicher!

Die monatliche Höhe dieser gesetzlichen Rente im Alter ist aber mittlerweile alles andere als sicher. So gehen Politiker und Forscher ab dem Jahr 2025 davon aus, dass man eine Altersrente im Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitslohn in Höhe von 47% erhalten wird. 2030 kann es sein, dass Rentner nur noch rund 42% vom Arbeitslohn erhalten werden. Nach 2030 liegen bisher sogar überhaupt gar keine Pläne vor, wie das Rentensystem danach aussehen wird. Was also nach 2030 aus dem Rentensystem wird oder wie sich die Höhe der Rente entwickeln wird ist also völlig ungewiss und steht noch in den Sternen.

Was dabei nicht betrachtet oder auch gerne mal verschwiegen wird, ist die spätere Versteuerung von Renten, welche durch das Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt wurde. Seit 2005 müssen künftige Rentner also nicht nur Krankenversicherungsbeiträge und Lebenshaltungskosten wie Essen, Miete Kleidung & Urlaube von der eigenen Rente bezahlen, sondern auch noch Steuern. Da Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sind und nicht an die Inflation, also den Kaufkraftverlust durch ständig steigende Lebenshaltungskosten, ist die Wirkung der Inflation dabei der wichtigste Punkt, der viele unbemerkt in die Altersarmut stürzen wird.  Ständige Rentenreformen helfen nachweislich nicht gegen diese schleichende Altersarmut, sondern nur dem Versuch das Rentensystem Stabilität zu verleihen, um es irgendwie zu erhalten.

Was also bleibt anderes, als selber für seine Zukunft vorzusorgen, wenn man nicht in die Altersarmut abrutschen möchte?

Der Staat hat mittlerweile erkannt, dass er diese Mamut-Aufgabe nicht alleine bewältigen kann und fördert deshalb mit finanziellen Leistungen die Bürger schon während des Erwerbslebens. Hier bieten sich mittlerweile die verschiedensten Modelle an. Während es damals nur die kapitalbildende Lebensversicherung mit sehr guten Zinsen gab (seit 2017 leider nur noch 0,9%), gibt es heutzutage eine Vielzahl von Förder-&privaten Produkten, wodurch die Bürger dann aber meist sehr hohe Beiträge zur Altersvorsorge aufgewenden müssen.

Beginnen wir in der ersten Schicht, der sogenannten Basisversorgung:

Die private Rürup-Rente:
In dieser Schicht gibt es eine sogenannte private Basisrente auch Rürup Rente genannt. Die Höhe der Versteuerung dieser Renten steigt mit jedem Jahr an welches man später in Rente geht. Ab 2040 werden dann alle Renten aus dieser Schicht zu 100% versteuert. Dieser Anteil der Rente, der versteuert werden muss, bleibt ab dem Jahr des Renteneintritts dann allerdings immer gleich und steigt nicht mehr an. Gehen Sie also beispielsweise 2020 in Altersrente, müssen Sie nur 80% (dieser Anteil bleibt bis zu Ihrem Tod gleich) der Renten aus dieser Basisschicht versteuern. Weniger, als wenn Sie in 2040 in Renten gehen würden und dann 100% dieser Renteneinnahme versteuern müssten.

Alle Beiträge (Beiträge zur GRV+ Beiträge zur privaten BasisRente) aus dieser 1.Schicht dürfen während des Erwerbslebens jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden. In 2017 sind das ganze 22.300€ die abgesetzt werden dürfen. (Kurz nur dazwischen, die Beiträge dürfen heute nur zum Teil abgesetzt werden ansteigend bis 2015 dann mit 100%) Bei einer geschickten Berechnung der jährlichen Beiträge für diese private Basis-Rentenversicherung kann man sogar eine komplett steuerfinanzierte Rentenversicherung erhalten. Sie erhalten dann genau so viel Steuern über die Lohnsteuererklärung wieder zurück, wie Sie Beiträge bis zum Renteneintritt bezahlt haben.  Hinweis: Schießen Sie dabei über das Ziel hinaus und zahlen noch mehr Beiträge, erhalten Sie deswegen aber nicht mehr Steuern zurück.

Gefolgt von der zweiten Schicht den staatlichen Förderversicherungen:

Die private Riester Rente:
Oftmals zu Unrecht bemängelt wird die spätere Rentenleistung aus dieser Versicherung immer sofort ab Rentenbeginn zu 100% versteuert. Hier gibt es keine Möglichkeit durch einen frühzeitigen Renteneintritt weniger Steuern zu bezahlen wie in der 1.Schicht.  Dafür bekommt man aber währende des Erwerbslebens hohe Zulagen, welche direkt in den Vertrag von einer Zulagenstelle eingezahlt werden. In manchen Fällen erhält man sogar zusätzlich eine Steuererstattung über die Lohnsteuererklärung zurück. Diese Steuerrückzahlung wird ihnen dann auf Ihr Konto überwiesen, welche für weitere Atersvorsorge genutzt werden sollte! Aber aufgepasst, Förderungen die direkt in einen Vertrag fließen, führen auch zu einer höheren Rente im Alter und damit auch einer höheren Rentensteuer.

Die betriebliche Altersvorsorge:
Alte Betriebsrenten, vor 2005 sind steuerfrei. Betriebsrenten erhalten in Form einer sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei bezahlt der Bürger in Wirklichkeit weniger von seinem Nettoeinkommen durch Ersparnisse bei Steuern & Sozialversicherungsbeiträgen, als er von seinem Bruttoeinkommen direkt an die Verischerung bezahlt. Die bAV wird wie die Riester Rente zu 100% im Alter versteuert. Dazu kommt allerdings noch die Tatsache, dass zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge auf die Rentenleistung entfallen.  Hinweis: Somit kann man in diesem Fall sogar von 110%´igen Abgaben sprechen, während die Riester Rente nur zu 100% versteuert wird, obwohl sich beide Produkte in derselben steuerlichen Schicht befinden! Ab 2019 wird sogar ein verpfichtender Anteil Ihres Arbeitgebers eingeführt. Dies verpflichtend ab 2022 Tarifgebunden oder nicht.

Die betriebliche Riester-Rente: Ja so was gibt es mittlerweile tatsächlich!
Riestern kann man tatsächlich auch mit allen ogen genannten Vorteilen der bAV. Aber dazu kommen dann auch noch die Förderungen und hierbei müssen ab 2018 keine Beiträge zur Krankenkasse mehr bezahlt werden.

Die letzte und dritte Schicht – kapitalgedeckte private Vorsorge

Unter bestimmten Voraussetzungen (ich möchte hier nicht weiter darauf eingehen, da dies ein anderes Thema ist) werden Rentenzahlungen aus der sogenannten privaten Rentenversicherung heutzutage nur zu 18% versteuert. Rentenversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind und bleiben komplett steuerfrei im Alter. Dafür erhalten Sie hier aber keinerlei Förderungen oder Zuschüsse vom Staat.


Wie Sie nun also gelesen haben, werden alle Rentenarten unterschiedlich gefördert und im Alter besteuert. Immer in Abhängigkeit davon, wann ab wann man die Altersrente bezieht und wann diese Produkte abgeschlossen wurden.

Somit stellt sich die Frage, welche Beiträge zur geplanten Vorsorge in welches Produkt einzahlt werden sollte? Viele Vertreter und Banker umwerben Sie immer mit tollen Förderungen und Steuergeschenken. Aber wie sieht das Ganze im Alter aus? Das Steuergesetz unterscheidet da kaum. Hier werden die zu versteuernde Anteile aller Renten aus den 3 Schichten in einen Topf geworfen und dann mit ihrem persönlichen Steuersatz berechnet.  Wenn Ihnen nun also ein Produkt verkauft wurde, welches voll zu versteuern ist, haben sie vielleicht höhere Steuerabgaben im Alter als wenn sie nur einen Teil der geplanten Beiträge in ein gefördertes Produkt mit hohen Steuern einzahlen und ein anderer Teil in ein Produkt mit geringerer Versteuerung im Alter einzahlen.

Vielleicht planen Sie auch gar nicht bis 67 zu arbeiten, sondern möchten schon mit 63 die Altersrente beziehen. Wäre dann nicht ein Produkt aus der ersten Schicht ratsamer, weil Sie hier durch den früheren Renteneintritt die Möglichkeit auf eine niedrigere Versteuerung hätten?  Und wenn sie später mehr Steuern zu zahlen, als sie Förderungen vom Staat erhalten haben, war diese Produktauswahl rein rechnerisch betrachtet eventuell doch die falsche Wahl.

Wussten Sie denn auch, dass nur geförderte Produkte Hartz4 sicher sind? Ja auch dieser Punkt muss in die Planung ihres Ruhestandes bei der Wahl zum vermeidlich ‚richtigeren‘ Rentenprodukt angesprochen und beachtet werden. Sparen sie also mit einer privaten Rentenversicherung nur um Steuern im Alter zu vermeiden oder weil ein Berater genau aus diesem Grund dazu geraten hat, kann dies im späteren Erwerbsleben den Verlust der zustätzlichen vorsorge und trotzdem Altersarmut bedeuten.

Beantworten kann man dies nur durch komplizierte Berechnungen und Vergleiche der Schichten. Diese Berechnungen nennt man einen Schichtenvergleich. Hierbei werden die drei Rentenschichten mit den unterschiedlichen Versteuerungen verglichen und ihren Wünschen und Zielen, die Sie an Ihre Rente stellen wie z.B. flexibilitat oder Hartz4 Sicherheit, angepasst. Dies stellt aber nur einen roten Faden zur zusätzlichen Altersvorsorge dar, da sich Lebensumständige auch schnell wieder ändern können. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig ca. alle 5 Jahre seine bisher eingeschlagenen Weg zu kontrollieren, ob dieser nocht der richtige ist.

Für eine kurze einfache Zusammenfassung, worauf es bei der richtigen Auswahl für eine passende Altersvorsorge ankommt und warum ein Schichtenvergleich zwischen den einzelnen Rentenschichten zuvor durchgeführt werden muss, habe ich für Sie sehr anschaulich die in einme kurzen 3 Min. Video zusammengefasst.

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